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DIE QM-RICHTLINIE

  • Zielt auf größtmögliche Patientensicherheit und eine bewusste Patientenorientierung.

  • Beschreibt die grundsätzlichen Anforderungen für eine erfolgreiche Einführung und Umsetzung von QM.

  • Gibt die Ziele des Qualitätsmanagements vor.

  • Führt Methoden wie das Festlegen von Verantwortlichkeiten, Prozess- und Ablaufbeschreibungen und Schnittstellenmanagement auf.

  • Gibt konkrete Instrumente wie regelmäßige Teamsitzungen, Patienten- und Mitarbeiterbefragungen, Regelungen zum Umgang mit Risiken, sicherheitsrelevanten Ereignissen und Fehlern vor.

  • Fordert zum Beispiel ein Hygiene- und ein Notfallmanagement sowie Festlegungen zur sicheren Arzneimitteltherapie.

Was erst einmal kompliziert klingt, ist eigentlich ganz einfach: Beim Qualitätsmanagement geht es um die Gestaltung der fachlichen und organisatorischen Abläufe. Viele Instrumente wenden Ärzte  – ob bewusst oder unbewusst – dabei schon immer an. Dies systematisch und kontinuierlich zu tun, erleichtert die Arbeit und trägt zum Erfolg einer Praxis bei.

Qualitätsmanagement: Darum geht es

EIN INSTRUMENT DER UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Qualitätsmanagement unterstützt die Praxisleitung und das Team dabei, Arbeitsabläufe zu strukturieren, Verantwortlichkeiten festzulegen und Risiken frühzeitig zu erkennen. Ziel ist es, alle Tätigkeiten konsequent an fachlichen, gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen auszurichten – und sich dabei möglichst nah an den Bedürfnissen von Patienten und Mitarbeitern zu orientieren. So kann für alle eine größtmögliche Sicherheit und Zufriedenheit erreicht werden. Konkret bedeutet das: das eigene Tun beobachten, gegebenenfalls dokumentieren, und, wo Verbesserungen möglich und sinnvoll sind, verändern.

OHNE QM GEHT´S NICHT
Ob gute Praxisorganisation nun Qualitätsmanagement oder gesunder Menschenverstand genannt wird, ist gleich – ohne geht es nicht. Damit die bewährten Methoden aus dem Werkzeugkasten der Unternehmensführung auch von allen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten, Psychotherapeuten und MVZ genutzt werden, sind sie seit 2004 gesetzlich verp ichtet, ein sogenanntes einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln (§135a Sozialgesetzbuch V). In der QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sind die Ziele, Grundsätze, Instrumente und der Zeitrahmen für eine Einführung und Weiterentwicklung festgelegt.

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